„Positiver Bescheid“
Was bedeutet ein „positiver Bescheid“?
Bei einem positiven Bescheid wird der Status als Asylberechtigte/r zuerkannt, welcher eine Aufenthaltsberechtigung von zunächst drei Jahren und möglicher unbefristeter Verlängerung umfasst. Asylberechtigte sind ÖstereicherInnen (bis auf das Wahlrecht) gleichgestellt und haben denselben Anspruch auf Sozialleistungen wie österreichische StaatsbürgerInnen. Das sind Mindestsicherung, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc.
Die Familienangehörigen von Asylberechtigten können sofort nach Erhalt des positiven Bescheids einen Antrag auf Familienzusammenführung bei einer österreichischen Botschaft stellen. Nachgeholt werden kann immer nur die Kernfamilie. Eine Familienzusammenführung – das Nachholen von EhepartnerInnen, minderjährigen Geschwistern oder Eltern von minderjährigen Kindern nach Österreich – ist für Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte (nach drei Jahren) möglich.