Negativer Asylbescheid
Was passiert, wenn ein Flüchtling einen negativen Asylbescheid bekommt? Was bedeutet Schubhaft?
Bei einem negativen Bescheid haben Asylsuchende die Möglichkeit, in zweiter Instanz Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu erheben. Sollte auch das BVwG negativ entscheiden, versucht Österreich die betroffenen Personen ins Heimatland abzuschieben.
Dazu wird auch Schubhaft angewendet. Schubhaft bezeichnet die Inhaftierung von Menschen mit dem Zweck, ihre Ausreise aus Österreich sicherzustellen. Es ist eine Sicherungshaft und keine Strafhaft. Insgesamt können Betroffene bis zu 10 Monate in Schubhaft genommen werden.