Asylverfahren
Wie funktioniert ein Asylverfahren in Österreich?
1. Asylsuchende stellen Antrag auf internationalen Schutz bei der Polizei.
2. Zulassungsverfahren: Prüfung durch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), ob Österreich oder ein anderes EU-Land für das Verfahren zuständig ist (laut „Dublin-Verordnung“).
3. Ist Österreich für den Asylantrag zuständig: Übermittlung der Asylsuchenden in die Grundversorgung der Bundesländer.
4. Inhaltliches Verfahren: Ermittlung, ob Anspruch auf Asyl vorliegt, d.h. ob der/die Asylsuchende tatsächlich in seiner/ihrer Heimat verfolgt wird bzw. Verfolgung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention befürchten muss.
5. Benötigt der/die Asylsuchende Schutz vor Verfolgung, erhält er/sie in Österreich Asyl und ist damit ein offiziell anerkannter Flüchtling. Damit kann die Person hier bleiben und hat fast dieselben Rechte und Pflichten wie ÖsterreicherInnen.
Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht.
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14)