Höhe der Grundversorgung
Wieviel Geld bekommen AsylwerberInnen vom Staat?
AsylwerberInnen können Grundversorgung beziehen, welche nur die Grundbedürfnisse abdeckt.
Sie bekommen keine Mindestsicherung. Die Regelung der Grundversorgung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Neben einer Unterkunft, Verpflegung und einer Krankenversicherung stehen max. 150 Euro pro Person und Jahr für Bekleidungshilfe zur Verfügung. Für Kinder und Jugendliche werden pro Person und Jahr 200 Euro für Schulbedarf zur Verfügung gestellt. Die darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung hängt von der Unterbringung ab, und wird auf den Karten „Welche Arten der Unterbringung gibt es für AsylwerberInnen“ und „Was ist eine organisierte Unterkunft?“ beschrieben.