Grundversorgung
Welche Leistungen umfasst die „Grundversorgung für Asylsuchende“?
AsylwerberInnen haben für die Dauer ihres Asylverfahrens Anspruch auf die sogenannte Grundversorgung, sofern sie hilfsbedürftig sind, also keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Die Grundversorgung ist lebensnotwendig, da Asylsuchende während des Asylverfahrens de facto nicht arbeiten dürfen. Die Grundversorgung deckt die existentiellen Grundbedürfnisse (Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung) ab, ist aber deutlich geringer als die Sozialleistungen für ÖsterreicherInnen.
Am 20. September waren 66.178 AsylwerberInnen in Österreich in Grundversorgung.