Arten der Unterbringung

Welche Arten der Unterbringung gibt es für AsylwerberInnen?

AsylwerberInnen können privat oder in organisierten Unterkünften wohnen. Die Höhe der Grundversorgung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Hier wird als Beispiel die Grundversorgung von Wien genannt.

Bei Privatwohnenden setzt sich die Grundversorgung aus Verpflegungsgeld und Mietzuschuss zusammen. Das Verpflegungsgeld für einen Erwachsenen beträgt in Wien 215 Euro monatlich, für Kinder 100 Euro monatlich. Der Mietzuschuss (bei Vorliegen eines entsprechenden Mietvertrages) beträgt für eine Einzelperson 150 Euro und für eine Familie 300 Euro (egal wie viele Personen die Familie zählt).

Eine einzelne privat wohnende Person bekommt also monatlich maximal 365 Euro für alle Ausgaben wie Miete, Heizung, Strom, Essen usw. ausbezahlt. Der vergleichbare Betrag aus der Mindestsicherung für ÖsterreicherInnen (ebenfalls in Wien) liegt bei maximal 837,76 Euro.

Eine fünfköpfige Familie – also Mutter, Vater und drei minderjährige Kinder – bekommt insgesamt ca. 1030 Euro monatlich. Zum Vergleich: Eine fünfköpfige österreichische Familie, die Leistungen aus der Mindestsicherung in Wien bezieht, hat zumindest 1.935,24 Euro zur Verfügung.

Quellen: Fonds Soziales Wien und Stadt Wien