1,5 %-Regel

Was versteht man unter der 1,5 %-Regel?

Nach Einsetzen des Asylverfahrens kommen Asylsuchende in die Grundversorgung. Die Unterbringung und Verpflegung ist dann Sache der Bundesländer. 40% der Gemeinden hatten im Dezember 2015 jedoch noch niemanden aufgenommen. SPÖ, ÖVP und Die Grünen haben sich auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von AsylwerberInnen geeinigt. Damit soll der Bund in den Gemeinden selbst Unterkünfte errichten können – auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden. Zudem ist eine Quote für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung von 1,5 % vorgesehen.

Am 1. Oktober 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten. Außer Kraft treten soll das Gesetz übrigens am 31. Dezember 2018.

In der Praxis hat die Regelung zum Teil dazu geführt, dass Gemeinden, welche die 1,5 % Quote erreicht haben, sich weigern weitere Asylwerbende aufzunehmen.

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