Arbeitsberechtigung

Dürfen AsylwerberInnen arbeiten?

AsylwerberInnen dürfen keiner Lohnarbeit nachgehen. Sie haben während ihres Verfahrens nur mit einer besonderen Beschäftigungsbewilligung Zugang zum Arbeitsmarkt, diese wird jedoch in den seltensten Fällen ausgestellt. Im Rahmen festgesetzter Kontingente können AsylwerberInnen nur (befristete) Saisonarbeit (z.B. Gastronomie) ausüben.

In dieser Zeit bekommen sie keine Grundversorgung. Weiters können sie gemeinnützige Tätigkeiten für alle Gebietskörperschaften oder den Quartierbetreiber übernehmen. Sie bekommen dafür einen Anerkennungsbeitrag von wenigen Euro pro Stunde. Das Innenministerium hat hierfür einen Leistungskatalog mit gemeinnützigen Tätigkeiten erstellt. Außerdem können sie einem freien Gewerbe nachgehen (z.B. Prostitution, Zeitungsverkauf, Kunst). Der Betrag von 110 Euro pro Monat (und weiteren 80 Euro pro Familienmitglied) darf nicht überschritten werden, um die volle Grundversorgung nicht zu beeinflussen. Auf staatliche Unterstützung sind sie also nach wie vor angewiesen.

Eine sehr gute Übersicht über die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen findet man hier.

Informationen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte über das Leben und Arbeiten in Österreich findet man hier.