Flüchtling, Konventionsflüchtling

Was ist der Unterschied zwischen einem Flüchtling und einem Konventionsflüchtling?

Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gelten Personen als Flüchtlinge, die aufgrund einer der „Konventionsgründe“ (ethnische Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Gesinnung) verfolgt werden und gleichzeitig keinen Schutz des Herkunftsstaates genießen. Aus welchen Gründen jemand als Flüchtling anerkannt werden kann, ist in der GFK und im österreichischen Asylgesetz genau definiert. Österreich hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1954 ratifiziert und sich zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen verpflichtet.

Konventionsflüchtlinge sind Menschen, denen Asyl zuerkannt wurde. Man nennt sie daher Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Konventionsflüchtlinge sind in fast allen Belangen österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt.