Asyl auf Zeit
Was bedeutet Asyl auf Zeit?
Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde, erhalten seit der letzten Gesetzesnovelle “Asyl auf Zeit”, d.h. ein vorerst auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht. Dann wird geprüft, ob Gründe für eine Aberkennung des Asylstatus bestehen könnten. Sofern die Voraussetzungen für eine Aberkennung nicht gegeben sind, gilt die Aufenthaltsberechtigung automatisch für eine unbefristete Dauer.
Kommt es jedoch im Herkunftsstaat zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse oder liegt ein sonstiger Aberkennungsgrund vor (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens), wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Eine Aberkennung ist an sich jederzeit möglich, wenn sich die Lage im Heimatland nachhaltig und in allen für die Asylgewährung relevanten Punkten geändert hat.