„UMF“
Was ist ein „UMF“ – unbegleiteter minderjähriger Flüchtling?
Ein Jugendlicher, der unter 18 Jahre alt ist und ohne Elternteil oder sonsitge Obsorgeberechtigte nach Österreich geflüchtet ist und hier einen Asylantrag stellt, ist ein „UMF“. Das heißt, Minderjährige müssen genau wie Erwachsene ein Asylverfahren durchlaufen.
Auf der Flucht wurden viele Kinder von ihren Eltern getrennt, nicht wenige minderjährige AsylwerberInnen haben gar keine Eltern mehr. Sie unterliegen einem besonderen Schutz, werden normalerweise in altersadäquaten Einrichtungen betreut und haben auch besonderen Schutz im Asylverfahren. All dies endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Es gibt eine Reihe von kinder- und jugendspezifischen anerkannten Fluchtgründen, so z.B. drohende Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung. Beim Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist die UN-Kinderrechtskonvention zu beachten.
9,4 % der AntragsstellerInnen in Österreich sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, d.h. insgesamt stellten 2015 über 8.380 unbegleitete Kinder und Jugendliche einen Asylantrag. 2016 wurden bis 31. November 4.315 Anträge gestellt.