Subsidiärer Schutz
Was bedeutet subsidiärer Schutz?
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird, beispielsweise aufgrund eines Bürgerkrieges, wegen Folter oder unmenschlicher Strafe oder Behandlung. Subsidiär Schutzberechtigte gelten somit nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, erhalten jedoch eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die verlängert werden kann. Subsidiär Schutzberechtige haben einen „schwächeren“ rechtlichen Status, der auch einige Einschränkungen hinsichtlich des Anspruches auf bestimmte Sozialleistungen mit sich bringt.