Warum „Illegale“?

Warum werden Flüchtlinge mitunter als „Illegale“ bezeichnet?

Als „Illegale“ oder „illegalisierte Menschen“ werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die sich in einem Land aufhalten, obwohl sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Für Menschen auf der Flucht ist die illegale Einreise jedoch häufig die einzige Möglichkeit, überhaupt in ein anderes Land zu kommen. Zumeist kann ein Asylantrag auch nur in einem anderen Land gestellt werden. Die Einreise ohne gültige Dokumente ist für Flüchtlinge nicht strafbar. In der Genfer Flüchtlingskonvention ist festgehalten, dass Flüchtlinge, die nicht auf legalem Weg in ein Land eingereist sind, nicht bestraft werden dürfen, wenn sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und die illegale Einreise rechtfertigen können. Für die Dauer ihres Asylverfahrens erhalten Asylsuchende eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung und sind somit legal in Österreich.

Stacheldraht