Basiskonto für alle
27. September 2016
Mit 18. September ist das neue Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft getreten. Es beruht auf einer EU-Richtlinie. Klingt kompliziert, ist es aber nicht und wichtig ist es auch: Es legt nämlich fest, dass alle Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, Recht auf ein eigenes Konto haben: das sogenannte Basiskonto. Dieses neue Gesetz ist auch für Asylwerbende von Bedeutung. Hier die wichtigsten Fakten zu diesem ganz besonderen Konto.
Wer darf ein Basiskonto eröffnen?
All jene, die Staatsbürger eines EU-Staates sind, oder ein Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat haben. Dies betrifft Asylwerbende, obdachlose Personen, Personen mit einer Mindestpension oder einer bedarfsorientierten Mindestsicherung, Personen mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum oder Studierende, die Studienbeihilfe bekommen.
Was kann man mit einem Basiskonto alles machen?
Eigentlich alles, was man mit einem regulären Konto auch machen kann. Das Basiskonto überziehen darf man nicht. Ansonsten kann man Geld am Automaten abheben, Überweisungen in der Bank oder online durchführen, per Lastschriften oder bargeldlos, also mit Bankomatkarte, zahlen.
Und was kostet so ein Basiskonto?
Die Kosten für ein solches Konto belaufen sich auf maximal 80 Euro pro Jahr. Für bestimmte Personen mit geringem Einkommen mitunter auch nur maximal 40 Euro.
Für alle, die es genauer wissen möchten, hier: www.basiskonten.at
Wer als AsylwerberIn oder anerkannter Flüchtling ein Konto in Deutschland eröffnen möchte, kann außerdem auf eine Information auf Englisch und Arabisch zugreifen.